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Einbringungsmaßnahmen gegen eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung, Heft 05/2024

BBi 2024, 2 Heft 5 v. 10.5.2024

Erlass des BMF vom 26.3.2024, 2024-0.235.229

Nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen (z.B. eine GesBR gem. §§ 1175 ABGB oder eine Miteigentumsgemeinschaft gem. §§ 825 ABGB) sind z.B. hinsichtlich der Umsatzsteuer Abgabenschuldner. Gegen diese sind aber mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit keine Einbringungsmaßnahmen möglich (vgl. VwGH 22.2.2001, 95/15/0058).

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