BFG vom 28.2.2024, RV/7100095/2024
Der Beschwerdeführer (Bf) war im Außendienst bei einer Betriebsstätte eines größeren Unternehmens für die sicherheitstechnische Betreuung von Kleinbetrieben beschäftigt. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung beantragte er Fahrtkosten (Kilometergeld) und Verpflegungsmehraufwand für Fahrten zwischen Wohnort und Hauptsitz des Unternehmens.

