BFG vom 19.10.2023, RV/1100086/2021
Im gegenständlichen Fall hatte das BFG über den Einkommensteuerbescheid 2019 zu entscheiden. Von der Beschwerdeführerin (Bf) wurde u.a. ersucht, die Trinkgelder, die Teil der Auszahlung waren, als steuerfrei zu behandeln.

