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Nichtauffüllen eines negativen Kapitalkontos – Veräußerungsgewinn, Heft 12/2023

BBi 2023, 3 Heft 12 v. 10.12.2023

BFG vom 10.8.2023, RV/7100184/2015

Grundsätzlich gilt: Scheidet ein Mitunternehmer mit negativem Kapitalkonto aus einer Mitunternehmerschaft aus, ist gem. § 24 Abs. 2 letzter Satz EStG 1988 als Veräußerungsgewinn jedenfalls der Betrag seines negativen Kapitalkontos zu erfassen, den er nicht auffüllen muss.

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