BFG vom 14.9.2023, RV/5100056/2023
In diesem Beschwerdeverfahren war die Frage strittig, ob bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ohne Übertragung der Wertpapiere, für die der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag geltend gemacht worden war, vor Ablauf der in § 10 Abs. 5 EStG vorgesehenen 4jährigen Behaltefrist eine Nachversteuerung vorzunehmen ist. Es wurde der Bescheid 2021 vom 24.08.2022 angefochten.

