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Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 10a KStG aufgrund des JStG 2018, Heft 02/2019

BBi 2019, 3 Heft 2 v. 10.2.2019

Aufgrund der verpflichtenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-BEPS-RL) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) auch im § 10a KStG die Hinzurechnungsbesteuerung mit Wirkung ab 1.1.2019 neu geregelt. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Bestimmungen dargestellt.

Wann kommt es zur Hinzurechnungsbesteuerung?

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