Aufgrund der verpflichtenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Anti-BEPS-RL) wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) auch im § 10a KStG die Hinzurechnungsbesteuerung mit Wirkung ab 1.1.2019 neu geregelt. Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Bestimmungen dargestellt.
Wann kommt es zur Hinzurechnungsbesteuerung?

