(§ 10 Abs. 5 EStG; EStR Rz 3819ff)
Allgemeines zum Gewinnfreibetrag (=GFB) gem. § 10 EStG
Der Gewinnfreibetrag kann von natürlichen Personen bei der Gewinnermittlung eines Betriebes in Anspruch genommen werden. Bemessungsgrundlage für den GFB ist der steuerpflichtige Gewinn. Er ist gestaffelt und beträgt höchstens € 45.350,– pro Veranlagungsjahr.

