Ausgleichstaxe 2019
Die für 2019 für jede einzelne Person, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zu beschäftigen wäre, zu entrichtende Ausgleichtaxe beträgt bei Dienstgebern mit 25 bis 99 beschäftigten Personen monatlich € 262,–, bei 100 bis 399 beschäftigten Personen € 368,– und bei 400 oder mehr Dienstnehmern € 391,– monatlich (Verordnung BGBl Nr. 356/2018 vom 20.12.2018).

