Der VwGH (17.10.2017, Ro 2015/15/0040) hat eine Revision gegen die Entscheidung des BFG (30.05.2015, RV/5100250/2011) hinsichtlich der Zuordnung von Wertpapieren (Aktien) zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen abgewiesen.
Sachverhalt
Der VwGH (17.10.2017, Ro 2015/15/0040) hat eine Revision gegen die Entscheidung des BFG (30.05.2015, RV/5100250/2011) hinsichtlich der Zuordnung von Wertpapieren (Aktien) zum notwendigen Betriebsvermögen oder Privatvermögen abgewiesen.
Sachverhalt
