Der VwGH ist mit seiner Rechtsprechung zum EStG 1988 zur der in früherer Gesetzgebung (EStG 1972) von der Finanzverwaltung entwickelten "Opfertheorie" abgegangen.
Der VwGH ist mit seiner Rechtsprechung zum EStG 1988 zur der in früherer Gesetzgebung (EStG 1972) von der Finanzverwaltung entwickelten "Opfertheorie" abgegangen.
