Das Bundesfinanzgericht hat mit seinem Erkenntnis RV/5101506/2017 vom 26.04.2018 über das Vorliegen eines Mantelkaufes entschieden.
Tatbestandsmerkmale Mantelkauf
Der Mantelkauftatbestand bewirkt den Untergang der Verlustvorträge bei einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen einer Körperschaft. Voraussetzung für das Vorliegen eines Mantelkaufes ist eine wesentliche Änderung der

