(BFG vom 31.07.2018; RV/7100450/2016)
In einem am 31.07.2018 ergangenen Einzelerkenntnis des BFG, wurde über die Geschäftsführerhaftung eines nur im Firmenbuch eingetragenen, tatsächlich die GF-Tätigkeit nicht ausübenden Geschäftsführers mit mangelnden Deutschkenntnissen, erwogen.

