Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung
(BGBL II Nr. 257/2018 vom 27.9.2018, ab 2019)
Der Familienbonus Plus, der Alleinverdiener-, Alleinerzieher und Unterhaltsabsetzbetrag sowie der Kindermehrbetrag (nicht die Familienbeihilfe) wurden in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einer Vertragspartei des EWR oder in der Schweiz aufhalten, angepasst. Maßgebend ist das Verhältnis des Indikators Österreich mit 106 (Statistisches Amt der EU) zu den Indikatoren des betreffenden anderen Staates.

