Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde der Familienbonus Plus eingeführt (§ 33 Abs. 3a und 7 EStG, § 124 Z 335 und 336 EStG, § 129 EStG). Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer. Als Absetzbetrag reduziert der Familienbonus Plus direkt die Einkommensteuer (im Gegensatz zu z.B. Freibeträgen oder außergewöhnlichen Belastungen, die die Steuerbemessungsgrundlage kürzen). Der Kinderfreibetrag sowie die Absetzung von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen entfallen dafür.

