vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einbringung mit Zurückbehaltung von Grund und Boden, Heft 11/2018

BBi 2018, 2 Heft 11 v. 10.11.2018

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde im § 16 Abs. 5 UmgrStrG geregelt, wie vorzugehen ist, wenn seit 1.7.2018 bei der Einbringung eines bebauten Grundstückes der Grund und Boden zurückbehalten werden soll. Im Wartungserlass 2018 zu den Umgründungssteuerrichtlinien wurde diese gesetzliche Regelung in der Rz 694a berücksichtigt. Nachfolgend wird diese Randziffer kurz dargelegt:

Übertragung des Gebäudes mit Baurechtsvertrag

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!