Ziel der Wegzugsbesteuerung ist es, sicherzustellen, dass die im Inland für ein Wirtschaftsgut angehäuften stillen Reserven auch im Inland besteuert werden. Die Wegzugsbesteuerung ist für den betrieblichen Bereich im § 6 Z 6 EStG geregelt und gilt für die Überführung einzelner Wirtschaftsgüter eines Betriebes in einen ausländischen Betrieb oder für die Verlegung von Betrieben bzw. Betriebsstätten in das Ausland und seit dem AbGÄG 2015 auch, wenn andere Umstände eintreten, durch die das Besteuerungsrecht Österreichs verlorengeht (§ 6 Z 6 lit a und b EStG).

