Der VwGH hat mit seiner Entscheidung vom 23.11.2016, Ra 2015/15/0010 ein professionelles Event-Marketing als Betriebsausgabe (Werbeaufwand) bestätigt.
Sachverhalt
Ein Unternehmer nahm mit Mitarbeitern und ausgewählten Kunden an einer Rennveranstaltung für Hobbyrennfahrer (Go-Kart-Rennen) teil und übernahm dafür die Kosten. Über die Rennveranstaltung wurde in lokalen Medien berichtet. Das Rennen wurde von einer professionellen Marketing-Agentur organisiert. Die Teilnehmer konnten ihr Unternehmen oder ihre Produkte mittels Werbebotschaften und Werbematerialien präsentieren. Bei der Rennveranstaltung wurde ein vom Unternehmer zur Verfügung gestelltes Renninformationssystem (mit Spracherkennung) verwendet.

