Die gesetzliche Bestimmung zur Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG hat eine turbulente Zeit hinter sich. Die Einlagenrückzahlung gemäß § 4 Abs. 12 EStG wurde durch das Steuerreformgesetz (StRefG) 2015/16 neu geregelt. Durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2015 wurde für die Einlagenrückzahlung weitgehend die Rechtslage vor dem StRefG 2015/16 wieder hergestellt. Im folgenden Artikel werden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.

