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Abzugsverbot für Managergehälter, Heft 03/2016

BBi 2016, 1 Heft 3 v. 10.3.2016

Gehaltsbestandteile, die € 500.000,– übersteigen und an Arbeitnehmer oder vergleichbare im Betrieb organisatorisch eingegliederte Personen geleistet werden, sind gem. § 20 Abs. 1 Z 7 EStG bzw. § 12 Abs. 1 Z 8 KStG nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. (Gilt für Aufwendungen ab 1.3.2014.)

Im Salzburger Steuerdialog 2015 zur ESt und KöSt wird dar-

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