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Grundstückswert und Grunderwerbsteuer, Heft 03/2016

BBi 2016, 1 Heft 3 v. 10.3.2016

Die Grunderwerbsteuer ist gem. § 4 Abs. 1 zweiter Satz GrEStG (idF AbgÄG 2015) in folgenden Fällen immer vom Grundstückswert zu berechnen:

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