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Nicht getilgte Verbindlichkeiten bei einer Liquidation gem. § 19 KStG, Heft 03/2016

BBi 2016, 3 Heft 3 v. 10.3.2016

(Information des BMF vom 13.1.2016, BMF-010203/0002-VI/t/2016)

Allgemeines

Bei der Auflösung und tatsächlichen Abwicklung (Liquidation) von unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaften (Kapitalgesellschaften, rechnungslegungspflichtige Genossenschaften, Sparkassen etc.), legt § 19 KStG einen speziellen steuerlichen Betriebsvermögensvergleich fest.

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