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Maturabälle und Steuerpflicht, Heft 10/2016

BBi 2016, 1 Heft 10 v. 10.10.2016

Wird ein Schulball von einem bestehenden gemeinnützigen Verein durchgeführt (z.B. ein Elternverein), so muss dieser Zweck in den Vereinsstatuten vorgesehen sein und der Ge-

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winn muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Die Finanzierung einer Maturareise für alle Maturanten stellt keinen gemeinnützigen Zweck dar, möglich ist jedoch die Unterstützung bedürftiger Schüler.

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