Das Bundesministerium für Finanzen hat am 09.08.2016 eine Information zur ertragsteuerlichen Behandlung von Einnahmen aus dem Betrieb von Punsch- oder Glühweinständen von gemeinnützigen Vereinen, die durch derartige Aktionen Spenden lukrieren, veröffentlicht. Damit soll die einheitliche Vorgehensweise der steuerlichen Behandlung dieser Stände durch die gemeinnützigen Vereine sichergestellt werden.

