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Auskünfte aus dem Kontenregister, Heft 10/2016

BBi 2016, 1 Heft 10 v. 10.10.2016

Durch das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz wurde ein zentrales Kontenregister beschlossen. Die Banken sind bis 30.9.2016 verpflichtet, laufend Daten (rückwirkend per 1.3.2015) an das zentrale Kontenregister zu melden.

In dieses neue zentrale Kontenregister sind folgende Daten aufzunehmen:

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