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Sachbezugsverordnung – Kfz-Sachbezug, Heft 10/2015

BBi 2015, 4 Heft 10 v. 10.10.2015

Nutzt ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für Privatfahrten (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), so sind nach der Sachbezugsverordnung vom 1.9.2015 BGBL II Nr. 243/2015 ab 1.1.2016 folgende Sachbezugswerte zu versteuern:

Normalfall: Monatlich 2 % der Anschaffungskosten des Kfz, maximal € 960,– monatlich.

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