Nutzt ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrzeug für Privatfahrten (inkl. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte), so sind nach der Sachbezugsverordnung vom 1.9.2015 BGBL II Nr. 243/2015 ab 1.1.2016 folgende Sachbezugswerte zu versteuern:
Normalfall: Monatlich 2 % der Anschaffungskosten des Kfz, maximal € 960,– monatlich.
