Mit der Verordnung des BMF BGBL II Nr. 247/2015 vom 9.9.2015 wurden Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht festgelegt:
Vereinfachte Losungsermittlung
Bei der vereinfachten Losungsermittlung werden die Bareingänge eines Tages durch Rückrechnung aus dem ausgezählten Anfangs- und Endkassabestand ermittelt. Bisher war diese Losungsermittlung bis zu einem Jahresumsatz von € 150.000,– möglich, ab 2016 nur noch für die so genannten "Kalte Hände"-Umsätze, bis zu einem Jahresumsatz von € 30.000,–. Betroffen sind Umsätze, "die von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, aber nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten" ausgeführt werden.

