vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Barzahlungs- und Abzugsverbot bei Bauleistungen, Heft 10/2015

BBi 2015, 3 Heft 10 v. 10.10.2015

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 kommt es zur Beschränkung der Barzahlung für Bauleistungen und Arbeitslöhne in der Bauwirtschaft.

Abzugsverbot von Barzahlungen für Bauleistungen (§ 20 Abs. 1 Z 9 EStG)

Barzahlungen für Bauleistungen im Sinne des § 82a EStG mit einem Entgeltsbetrag von mehr als € 500,– zählen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!