Betriebsvermögen und außerbetriebliches Vermögen
Steht ein Wohnhaus (eine Eigentumswohnung) im Eigentum einer Kapitalgesellschaft und wird durch den Gesellschafter-Geschäftsführer genutzt, kann das Gebäude sowohl Betriebsvermögen als auch außerbetriebliches Vermögen der Kapitalgesellschaft sein.

