Die abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Aufwendungen einer Kapitalgesellschaft sind grundsätzlich in den §§ 11 und 12 KStG normiert. Daneben gibt es noch einzelne Bestimmungen in anderen Bereichen des KStG. Nachfolgend werden die wesentlichsten dieser Aufwendungen kurz dargestellt und es wird auf deren Abzugsfähigkeit oder Nichtabzugsfähigkeit eingegangen.

