Das 1. StabG 2012 brachte für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen ab dem 1.4.2012 eine generelle Steuerpflicht unabhängig von der Behaltedauer des verkauften Grundstücks. Dabei beträgt der Steuersatz auf die Einkünfte aus der Veräußerung des Grundstücks – von den Fällen des § 30a Abs. 3 Z 1 bis 4 und Abs. 4 EStG abgesehen – grundsätzlich 25%, und zwar sowohl für Einkünfte aus privater als auch aus betrieblicher Grundstücksveräußerung. Mit der Anwendbarkeit des besonderen Steuersatzes von 25% verbunden ist aller-

