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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 08/2014

BBi 2014, 4 Heft 8 v. 10.8.2014

Baugerüste – keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Bei Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand der Aufbau und Verleih von Fassadengerüsten darstellt, kann davon ausgegangen werden, dass so genannte Sachgesamtheiten, also Gerüsteinheiten vorliegen, die die Geringfügigkeitsgrenze deutlich überschreiten. Über solche Einheiten wird überwiegend einheitlich disponiert, es liegen daher keine isolierten Einzelgegenstände vor.

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