Mit Beschluss des Nationalrates vom 27.2.2013 wurde die bisherige Pendlerförderung erweitert. Daraus einige der wichtigsten Punkte:
Pendlerpauschale
Teilzeitarbeitskräfte können ein Teilpauschale in Anspruch nehmen. Bei mindestens vier, höchstens sieben Fahrten im Monat von der Wohnung zur Arbeitsstätte steht das jeweilige (unverändert gebliebene) Pauschale mit einem Drittel zu, bei mindestens acht, höchstens 10 Fahrten im Monat mit zwei Dritteln. Im Kalendermonat steht (auch bei mehreren Dienstverhältnissen) höchstens ein volles Pendlerpauschale zu. Wurden die Änderungen in der Lohnverrechnung noch nicht berücksichtigt, hat eine Aufrollung bis spätestens 30.6.2013 zu erfolgen.

