Pensionistenabsetzbetrag
Ab 1.1.2013 wird der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag von € 764,- geändert. Dieser Absetzbetrag vermindert sich gleichmäßig einschleifend zwischen den steuerpflichtigen Pensionseinkünften von € 19.930,- und € 25.000,- auf Null.

