Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012; BGBl I 112/2012) wurde die mit dem 1. StabG 2012 neu geregelte Entnahmenbewertung von Grundstücken neuerlich rückwirkend mit 1.4.2012 geändert. Nachfolgend werden die Änderungen kurz dargelegt.
Entnahme von Grundstücken allgemein (§ 6 Z 4 EStG)

