In einem Jagdpachtvertrag wurde vereinbart, dass der Jagdpächter die entstandenen Wildschäden dem Verpächter zu ersetzen hat. Die tatsächlich entstandenen Wildschäden wurden vom land- und forstwirtschaftlichen Schiedsrichter festgestellt und die Schadenshöhe wurde vom Pächter als Jagdberechtigtem und vom Verpächter schriftlich anerkannt. Der (bilanzierende) Forstwirt führte aus, dass keine Forderung gestellt wurde und deshalb auch nichts zu aktivieren wäre. Da beide Vertragsteile die Schadenshöhe anerkannt hatten, lag jedoch keine bestrittene Forderung, sondern ein zu aktivierendes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens vor, das mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist.

