Auflösungsabgabe
Die bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses (mit Ausnahmen) zu zahlende Auflösungsabgabe für das Jahr 2013 wurde in der letzten Ausgabe durch einenTippfehler zu hoch angegeben und beträgt richtig € 113,- (BGBL II Nr. 29/2013).
Auflösungsabgabe
Die bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses (mit Ausnahmen) zu zahlende Auflösungsabgabe für das Jahr 2013 wurde in der letzten Ausgabe durch einenTippfehler zu hoch angegeben und beträgt richtig € 113,- (BGBL II Nr. 29/2013).
