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Restnutzungsdauer und Sachverständigengutachten, Heft 03/2013

BBi 2013, 3 Heft 3 v. 5.3.2013

Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen (außerbetriebliche Einkünfte), kann gem. § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG ohne weiteren Nachweis der Nutzungsdauer ein Satz von 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Wird eine kürzere Restnutzungsdauer behauptet, ist im Regelfall ein Sachverständigengutachten erforderlich.

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