Laut Verwaltungspraxis (UmgrStR Rz 749) war die Einbringung in eine zum Einbringungsstichtag noch nicht zivilrechtlich existente Körperschaft (vor allem GmbH) immer möglich. In einer vieldiskutierten Entscheidung des UFS Wien vom 16.4.2012, RV/1214-W/06 wurde dies verneint. Dagegen wurde Beschwerde beim VwGH erhoben und dieser hat am 18.10.2012 mit GZ 2012/15/0114 entschieden, dass sehr wohl - wie bereits bisher von der Verwaltungspraxis anerkannt - eine Einbringung in eine zum Einbringungsstichtag noch nicht gegründete GmbH möglich ist. Nachfolgend werden die UFS-Entscheidung und das VwGH-Erkenntnis kurz dargestellt:

