Aufgrund der Neuregelung der Grundstücksbesteuerung durch das Stabilitätsgesetz 2012 kommt es seit 1.4.2012 auch zu Änderungen im Bereich der Übertragungsmöglichkeiten stiller Reserven gem. § 12 EStG auf Wirtschaftsgüter, die nachfolgend besprochen werden.
Rechtslage bis 31.3.2012

