Seit dem 1.1.2011 können Steuerpflichtige für eigenbetriebliche Forschung und für Auftragsforschung eine Prämie in Höhe von 10 % der für die Forschung anfallenden Aufwendungen beantragen (bis 31.12.2010 wahlweise Forschungsfreibetrag oder Prämie).
Prämienbegünstigt sind die

