Einkommensteuer - Betriebliche Einkünfte
Auslandsverluste
Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste sind ab Veranlagung 2012 höchstens mit dem nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust anzusetzen (§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG).
Einkommensteuer - Betriebliche Einkünfte
Auslandsverluste
Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste sind ab Veranlagung 2012 höchstens mit dem nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlust anzusetzen (§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG).
