Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2011 (AbgÄG 2011) wurden neue Organisationen in die Spendenbegünstigung aufgenommen. Weiters wurden die Bestimmungen für die Aufnahme in die Liste begünstigter Spendenempfänger vereinheitlicht und eine einheitliche Höchstgrenze vorgesehen. Dieses neue Gesetz gilt für Zuwendungen, die ab 2012 erfolgen (§ 124b Z 196 EStG idF AbgÄG 2011). In dem folgenden Beitrag werden die wesentlichsten Änderungen kurz dargestellt.

