Mit der Verordnung vom 27.12.2010 (BGBl II 471/2010) hat das BMF für die Jahre 2011 bis 2015 eine neue Pauschalierungsverordnung erlassen, die in einigen Punkten von der alten bis einschließlich 2010 gültigen Pauschalierungsverordnung abweicht. Im folgenden Beitrag werden diese Änderungen kurz dargestellt.
Erhöhung der Vollpauschalierungsgrenze (§ 2 Abs. 1 LuF PauschVO 2011)

