Mit dem Wartungserlass 2010 zu den EStR 2000 vom 21.12.2010 wurde die bisherige Rechtsansicht der Finanzverwaltung zur Durchführung der Basispauschalierung bei Mitunternehmerschaften geändert. Die „alte“ Rechtsansicht gilt nur mehr bis einschließlich der Veranlagung 2010. Nachfolgend werden diese „alte“ Rechtsansicht und die neue, ab der Veranlagung 2011 geltende Regelung kurz besprochen (EStR 2000 Rz 4112a).

