vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen, Heft 12/2011

BBi 2011, 3 Heft 12 v. 5.12.2011

Die steuerliche Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen samt dazu gehörigen Belegen ist im § 132 BAO geregelt. Für dem Unternehmensgesetzbuch unterliegende Unternehmer ist die Aufbewahrungspflicht im § 212 UGB geregelt.

Wie lange sind Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren?

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!