Ab 2012 gibt es wieder einige Änderungen in Bezug auf die Absetzbarkeit von Spenden. So gibt es ab der Veranlagung 2012 im Bereich der Spenden eine gemeinsame betragsmäßige Begrenzung sämtlicher Spendenleistungen. Es darf nur noch in Summe 10% des Gesamtbetrages der Vorjahreseinkünfte (mit Anrechnung der Unternehmensspenden) gespendet werden.
Beispiel:

