Das Budgetbegleitgesetz 2012 wurde am 15.11.2011 im Nationalrat beschlossen und sieht unter Anderem folgende steuerliche Änderungen vor:
Abzugsfähige Spenden - § 4a Abs. 2 Z 1 EStG
Einrichtungen, die begünstigte Zwecke im Sinne des § 4a Abs. 2 Z 1 EStG verfolgen (Forschungs- und Lehraufgaben), sind auch dann begünstigt, wenn sie ihren Sitz in einem EU-Staat oder einem Staat mit umfassenden Amtshilfeabkommen haben.

