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Die Besteuerung von Unternehmensgruppen (§ 9 KStG, KStR 2001 Rz 361ff), Heft 12/2011

BBi 2011, 3 Heft 12 v. 5.12.2011

Rechtlich selbständige durch Beteiligung miteinander verbundene Körperschaften können sich zu einer Unternehmensgruppe zusammenschließen und dadurch die gemeinsame Besteuerung ihres Gesamteinkommens bei der an der Spitze der Gruppe stehenden Körperschaft bewirken. Dadurch können z.B. Verluste einer Körperschaft für die Gewinne einer anderen Körperschaft „verbraucht“ werden. Für eine Gruppenbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

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