Scheidet ein Mitunternehmer aus der Gesellschaft aus und erhält er eine Abfindungszahlung, die unter dem Buchwert seines Kapitalkontos liegt, erzielt er einen Veräußerungsverlust. Mit dem Wartungserlass 2009 zu den Einkommensteuerrichtlinien wurden in der Randziffer 5978 neue Aussagen zur Behandlung dieses Vorganges beim Erwerber des Mitunternehmeranteiles getroffen. Diese werden nachfolgend besprochen.

