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Die Finanzierung von Beteiligungen, Heft 09/2010

BBi 2010, 2 Heft 9 v. 1.9.2010

Werden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften fremdfinanziert erworben, dann fallen für die Fremdfinanzierung Aufwendungen, wie z.B. Zinsen, Bankspesen oder Kursverluste bei Fremdwährungskrediten an. Für die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gilt - differenziert danach, wer die Beteiligung hält - grundsätzlich Folgendes:

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